Ambulante Hilfen zur Erziehung in Frankfurt am Main
Eltern unterstützen, Kinder und Jugendliche fördern
Wir fördern Familiensysteme durch die Unterstützung der Eltern sowie die Stärkung der Kinder und Jugendlichen für einen familien- und kindgerechten Alltag! Unter Berücksichtigung der vielfältigen Lebensentwürfe stehen die Rechte, Aufgaben und Freiräume jedes einzelnen Familienmitglieds sowie insbesondere das Kindeswohl im Mittelpunkt der pädagogischen Arbeit.
Wir helfen Kindern, Jugendlichen und Familien mit intensiver Betreuung und Begleitung im komplexen Lebensumfeld. Dabei gilt unser Engagement stets sowohl dem einzelnen Menschen als auch seinem gesellschaftlichen Umfeld.
Kinder brauchen besondere Zuwendung und jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung.
Doch auch Eltern bedürfen der Unterstützung, um die Herausforderungen des Erziehungsalltags zu bewältigen. So haben Eltern Anspruch auf "Hilfe zur Erziehung", wenn eine dem Wohl des jungen Menschen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist.
Das Hilfsangebot ist ambulant und findet überwiegend im sozialen Umfeld der Familie, Kinder und Jugendlichen statt.
Wir arbeiten stark vernetzt und in Kooperation mit zuständigen Behörden und Institutionen.
Wir bieten folgende Hilfeformen an:
- Sozialpädagogische Familienhilfe (§27 i.V.m. §31 SGB VIII)
- Erziehungsbeistandschaft (§ 30 SGB VIII)
- Hilfen für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII)
- Begleiteter Umgang (§ 18 SGB VIII)
Unsere sozialpädagogischen Fachkräfte arbeiten alle sozialraumorientiert und vernetzt in ambulanten Teams und sind in unterschiedlichen Fachrichtungen mit diversen Zusatzqualifikationen weitergebildet.
Der Ablauf
Das Vorgehen wird individuell je nach Hilfebedarf und Vereinbarung mit dem fallzuständigen Jugendamt gestaltet. Die Betreuung und Begleitung der Familien erfolgt in der Regel über einen längeren Zeitraum und orientiert sich an den aktuellen Familienthemen, wobei die individuellen Möglichkeiten der Familie berücksichtigt werden. Die Termine finden in Abstimmung mit den Familien vor dem Hintergrund ihres individuellen Bedarfs statt.
Das Hilfsangebot erfolgt auf ambulantem Wege, d.h. die Hilfen finden in den Wohnungen der Familie, in den Räumen des Betreuungs- und Beratungszentrums bzw. in öffentlichen Räumen statt.
Die Voraussetzungen
Voraussetzung für die Hilfe ist ein Antrag durch die Eltern (bzw. der alleinerziehende Elternteil), die Sorgeberechtigten oder durch das Kind beim Jugendamt. Hilfen zur Erziehung plant und gewährt das Jugendamt in einem Hilfeplangespräch mit allen Beteiligten. Die gesetzlichen Grundlagen sind die Hilfen zur Erziehung, hier §§ 30,31 und ggf. 41 SGB VIII. Die Finanzierung erfolgt durch das Jugendamt auf der Grundlage von Fachleistungsstunden.
Zielgruppe & Ziele
Unser Angebot richtet sich an Familien, Kinder und Jugendliche, deren Lebenssituation durch Mehrfachbelastungen, darüber hinaus durch besondere Krisen- und Konfliktsituationen gekennzeichnet ist und diese Situation nicht mehr alleine lösen können.
Der Anspruch des Kindes auf Erziehung kann nicht mehr ausreichend erfüllt werden. Ein besonderer Schwerpunkt besteht in der Arbeit mit Familien, in denen ein oder mehrere Familienmitglieder eine Behinderung haben. in einem Hilfeplangespräch mit allen Beteiligten.
Das möchten wir erreichen:
- Bewältigung akuter Krisen und die Befähigung zur selbstständigen Problemlösung
- Stärkung der Handlungskompetenz der Erziehungsberechtigten
- Verbesserung der Kommunikation und Interaktion zwischen den Familienmitgliedern
- Strukturierung des Alltags (Haushalt, Wohnung, Einkommen)
- Stärkung des Vertrauens in die eigenen Möglichkeiten
- Vorbeugung der Notwendigkeit familienersetzender Maßnahmen
- Stabilisierung des Familiensystems
- Verselbstständigung der Familie nach angemessener Betreuungsdauer