Ambulante Eingliederungshilfe in Worms
Angebote für Menschen mit Behinderung - § 90 ff. SGB IX
Das Angebot in Form von Geldleistungen vom zuständigen Leistungsträger richtet sich an Menschen mit einer physischen oder psychischen Behinderung.
Aufgrund der Behinderung haben Sie Anspruch auf Leistungen zur Rehabilitation und zur gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft und am Arbeitsleben.
Entsprechende individuelle Leistungen sind Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben, Unterhalts sichernde und andere ergänzende Leistungen und Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.