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IB Schulbegleitung im Odenwald

Wir bauen Barrieren ab!

Für Kinder und Jugendliche mit Anspruch auf Teilhabeunterstützung ermöglicht die ambulante Integrationshilfe (Teilhabeassistenz oder Schulbegleitung), eine individuelle und dem persönlichen Förderbedarf entsprechende Begleitung im Unterricht.

Für eine erleichterte Teilhabe am Unterricht bietet die Schulbegleitung Unterstützung in allen Schulformen an Schulen im Landkreis Odenwald.
Um Kindern und Jugendlichen mit besonderen Bedarfen den Zugang zu Bildung zu ermöglichen, stehen hierbei die Stärkung von sozialen, emotionalen und kommunikativen Kompetenzen sowie die alltagspraktische Unterstützung im Schulgeschehen im Mittelpunkt. 
Die Kooperation mit allen am Bildungsprozess Beteiligten sowie die Begleitung von besonderen Anlässen, wie Klassenfahrten und Schulfesten gehören für uns zu einer ganzheitlichen Ausgestaltung des Angebots.

Die gesetzliche Grundlage:
§ 35a SGB VIII: Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche/Teilhabeassistenz
§ 112 (1) Nr. 1 SGB IX: Leistungen der Eingliederungshilfe/Teilhabeassistenz
 

So funktioniert‘s

Unsere Schulbegleiter*innen sind erfahrene Hilfskräfte oder verfügen über eine Ausbildung oder ein Studium im Bereich der sozialen Arbeit und ...

  • begleiten das Kind/die Jugendlichen in der Schule und allen Schulformen,
  • helfen dem Kind bei der Konzentration und Aufmerksamkeit und Unterstützung bei der Einhaltung von Regeln,
  • intervenieren bei Krisen,
  • begleiten bei schwierigen Überganssituationen,
  • fördern die soziale Integration und sichern die individuelle Unterstützung,
  • kooperieren mit allen am individuellen Bildungsprozess Beteiligten,
  • begleiten den Schulweg falls notwendig und
  • sind bei Klassenfahrten, Schulpraktika und auf dem Pausenhof und sonstigen Schulveranstaltungen dabei.


Wir ...

  • unterstützen und beraten Sie gerne beim Antragsverfahren und allen notwendigen Schritten.
  • organisieren Termine zum Kennenlernen & Hospitieren in der Schule, um die passende Schulbegleitung für das Kind zu finden.
  • sind seit vielen Jahren ein verlässlicher Partner der Jugend- und Sozialämter bundesweit.
  • bieten darüber hinaus noch andere Eingliederungshilfeleistungen im Odenwaldkreis an.
  • haben über 75 Jahre Erfahrung in der Gemeinnützigkeit.
  • arbeiten manifestiert nach Konzepten zum Schutz von Kindern und Jugendlichen.
     

Die Voraussetzungen

Die Bewilligung einer Integrationshilfe nach § 35a SGB VIII Kinder und Jugendliche mit einer seelischen Behinderung oder solche, die davon bedroht sind, erhalten Unterstützung nach § 35a SGBVIII.

Die Integrationshilfe wird beim zuständigen Jugendamt beantragt und der individuelle Unterstützungsbedarf wird im Hilfeplangespräch gemeinsam besprochen und festgelegt.

Sie benötigen eine Beratung? Bitte sprechen Sie uns an!
 

Die Ziele der Schulbegleitung

Ziel der Schulassistenz ist es, eine angemessene Schulbildung durch eine wohnortnahe, inklusive Beschulung zu ermöglichen. Schülerinnen und Schüler mit seelischer, geistiger oder körperlicher Behinderung oder solche, die davon bedroht sind, sollen größtmögliche Selbstständigkeit bzw. Unabhängigkeit erreichen und gut in die Klassengemeinschaft integriert werden. 

Der Zugang zu Bildung und sozialer Teilhabe soll nicht durch Barrieren behindert werden – wir helfen dabei sie abzubauen!

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Maximilian Lutz
Bereichsleitung
Janina Gadet
Teamleitung
Beatrice Duttiné
Teamkoordination & Verwaltung

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IB Schulbegleitung im Odenwald
Am alten Sägewerk 6
64747 Breuberg
Zur Routenplanung
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