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Ambulante Hilfen zur Erziehung im Hochtaunuskreis

Eltern unterstützen, Kinder und Jugendliche fördern

Wir fördern Familien, Jugendliche und Kinder, wobei die Gestaltung eines kindgerechten Alltags im Vordergrund steht. Der Ausbau von Selbsthilfekompetenzen und der souveräne Umgang mit Alltagskonflikten stehen im Mittelpunkt der pädagogischen Arbeit.

Durch die Unterstützung der Eltern sowie die Förderung der Kinder und Jugendlichen sollen Rechte, Pflichten und Freiräume jedes Einzelnen gemeinsam erarbeitet und umgesetzt werden. Kinder brauchen besondere Zuwendung und jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung – darüber sind sich alle einig.

Doch auch Eltern bedürfen der Unterstützung, um die Herausforderungen des Erziehungsalltags zu bewältigen. So haben Eltern Anspruch auf "Hilfe zur Erziehung", wenn eine dem Wohl des jungen Menschen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist.

Wir bieten folgende Hilfeformen an:

  • Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 27 i.V.m. § 31 SGB VIII)
  • Erziehungsbeistandschaft (§ 27 i.V.m. § 30 und 41 SGB VIII)
  • Ambulante Eingliederungshilfe (§ 53ff. SGBXII) auch ergänzende zur SPFH
  • Hilfen für junge Volljährige (Einzelverträge nach § 41 i.V.m. § 35a SGB VIII)
  • Begleiteter Umgang (§ 18 Abs. 3 SGB VIII)


Der Ablauf

Der Ablauf wird individuell je nach Hilfebedarf und Vereinbarung mit dem fallzuständigen Jugendamt gestaltet. Die Betreuung und Begleitung der Familien erfolgt in der Regel über einen längeren Zeitraum und orientiert sich an den aktuellen Familienthemen, wobei die individuellen Möglichkeiten der Familie berücksichtigt werden. Die Termine finden in Abstimmung mit den Familien vor dem Hintergrund ihres individuellen Bedarfs statt.

Das Hilfsangebot erfolgt auf ambulantem Wege, d.h. die Hilfen finden in den Wohnräumen der Familien und in öffentlichen Räumen statt. Beratungsgespräche können zudem in den Büros des Internationalen Bund in Oberursel geführt werden.
 

Die Voraussetzungen

Voraussetzung für die Hilfe ist ein Antrag durch die Sorgeberechtigten oder das Kind/der oder die Jugendliche beim Jugendamt. Hilfen zur Erziehung plant und gewährt das Jugendamt in einem Hilfeplangespräch mit allen Beteiligten. Die gesetzlichen Grundlagen sind die Hilfen zur Erziehung, hier §§ 30,31 und ggf. 41 SGB VIII. Die Finanzierung erfolgt durch das Jugendamt auf der Grundlage von Fachleistungsstunden.


Zielgruppe & Ziele

Unser Angebot richtet sich an Familien, Kinder und Jugendliche, deren Lebenssituation durch Mehrfachbelastungen, darüber hinaus durch besondere Krisen- und Konfliktsituationen gekennzeichnet sind und diese Situation nicht mehr alleine lösen können. Der Anspruch des Kindes auf Erziehung kann nicht mehr ausreichend erfüllt werden. Ein besonderer Schwerpunkt besteht in der Arbeit mit Familien, in denen ein oder mehrere Familienmitglieder eine Behinderung haben.

Dabei möchten wir unterstützen:

  • Bewältigung akuter Krisen und die Befähigung zur selbstständigen Problemlösung
  • Stärkung der Handlungskompetenz der Erziehungsberechtigten
  • Verbesserung der Kommunikation und Interaktion zwischen den Familienmitgliedern
  • Strukturierung des Alltags (Haushalt, Wohnung, Einkommen)
  • Stärkung des Vertrauens in die eigenen Möglichkeiten
  • Vorbeugung der Notwendigkeit familienersetzender Maßnahmen
  • Stabilisierung des Familiensystems
  • Verselbstständigung der Familie nach angemessener Betreuungsdauer
  • Vermittlung weiterer ggfs. spezifischer Hilfen (Suchtberatung, Beratung bei psychischen Erkrankungen etc.)

Kontakt

Julia Brand

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Ambulante Hilfen zur Erziehung im Hochtaunuskreis

Bommersheimer Str. 60
61440 Oberursel (Taunus)
Telefonnummer
06171 91 26-201
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