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Kita- und Schulbegleitung im Landkreis Mainz-Bingen

Kinder annehmen und fördern

Familien mit einem seelisch, geistig, körperlich oder mehrfach beeinträchtigten Kind müssen früher oder später entscheiden:

  • Wo soll mein Kind in den Kindergarten gehen?
  • Welche Schule kann mein Kind besuchen?

Unsere Integrationskräfte begleiten Ihr Kind in die Einrichtung oder Schule und fördern die soziale Integration.
Sie sichern die individuelle Unterstützung, die sich aus der Beeinträchtigung ergibt. Desweiteren unterstützen sie die Eltern beratend und in der Zusammenarbeit mit Kita, Schule, Ärztinnen*Ärzten und Therapeutinnen*Therapeuten.

***

Unsere Vorgehensweise:

  • Anamnese (Vorgeschichte) / Erstgespräche
  • Ausführliche Dokumentation
  • Zusammenarbeit mit beteiligten Therapeuten, Ärzten und weiteren Bezugspersonen
  • Regelmäßiger Kontakt / Besuch der Einrichtung
  • Monatliche Teambesprechungen
  • Fallbesprechungen und Supervision
  • Fort- und Weiterbildung unserer Fachkräfte


Voraussetzungen:

Die Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII (Jugendamt) oder §§ 53, 54 Abs 1 Nr. 1 SGB XII (Sozialamt) gewährt eine Integrationshilfe, nachdem ein Antrag durch die sorgeberechtigten Eltern auf Eingliederungshilfe beim Amt und eine fachärztliche Diagnose gestellt wurden.

Das Amt prüft die Teilhabebeeinträchtigung des Kindes und gewährt daraufhin die Hilfe.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Jugend- oder Sozialamt (Informationsblatt für Eltern Thema „Eingliederungshilfe“).

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Am Kümmerling 21-25
55294 Bodenheim, Rhein
Fax.: 06135 702 99 38
Zur Routenplanung

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