Kita- und Schulbegleitung im Landkreis Mainz-Bingen
Kinder annehmen und fördern
Familien mit einem seelisch, geistig, körperlich oder mehrfach beeinträchtigten Kind müssen früher oder später entscheiden:
- Wo soll mein Kind in den Kindergarten gehen?
- Welche Schule kann mein Kind besuchen?
Unsere Integrationskräfte begleiten Ihr Kind in die Einrichtung oder Schule und fördern die soziale Integration.
Sie sichern die individuelle Unterstützung, die sich aus der Beeinträchtigung ergibt. Desweiteren unterstützen sie die Eltern beratend und in der Zusammenarbeit mit Kita, Schule, Ärztinnen*Ärzten und Therapeutinnen*Therapeuten.
Sie benötigen Informationen?
Wenden Sie sich bitte an unseren Mitarbeitenden:
Ingo Krüger, Leiter der Integrationshilfe im Landkreis Mainz-Bingen
T.: 0151 42 20 65 73 (Wir rufen Sie umgehend zurück!)
Mail: Ingo.Krueger@ib.de
Oder nutzen Sie unser Kontaktformular (weiter unten auf dieser Seite).
Wir melden uns umgehend bei Ihnen.
***
Unsere Vorgehensweise:
- Anamnese (Vorgeschichte) / Erstgespräche
- Ausführliche Dokumentation
- Zusammenarbeit mit beteiligten Therapeuten, Ärzten und weiteren Bezugspersonen
- Regelmäßiger Kontakt / Besuch der Einrichtung
- Monatliche Teambesprechungen
- Fallbesprechungen und Supervision
- Fort- und Weiterbildung unserer Fachkräfte
Voraussetzungen:
Die Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII (Jugendamt) oder §§ 53, 54 Abs 1 Nr. 1 SGB XII (Sozialamt) gewährt eine Integrationshilfe, nachdem ein Antrag durch die sorgeberechtigten Eltern auf Eingliederungshilfe beim Amt und eine fachärztliche Diagnose gestellt wurden.
Das Amt prüft die Teilhabebeeinträchtigung des Kindes und gewährt daraufhin die Hilfe.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Jugend- oder Sozialamt (Informationsblatt für Eltern Thema „Eingliederungshilfe“).