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Integrationsfachkräfte in der Region Bad Kreuznach

Gemeinsam leben und lernen

Integrationshelfer*innen unterstützen Kinder mit psychischen, geistigen oder körperlichen Behinderungen, die in einer Regeleinrichtung „inklusiv“ betreut oder unterrichtet werden. Die Eingliederung in die Kita- oder Schulgemeinschaft sowie die Verbesserung der lebenspraktischen, intellektuellen und sozialen Fähigkeiten sind die Ziele, die mit der Integrationshilfe verfolgt werden.

Unsere Mitarbeiter*innen fördern die Eigenständigkeit, unterstützen die Teilhabe und sind wichtige Wegbereiter für die gesellschaftliche und spätere berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen. Sie setzen sich dafür ein, dass Menschen mit Behinderungen
mit ihren individuellen Bedürfnissen von Beginn an einbezogen und nicht ausgegrenzt werden.

Unsere Unterstützungsangebote sind vielfältig und werden nach Bedarf auf den Einzelfall zugeschnitten.
In der Regel umfasst die Integrationshilfe eine intensive Einzelbetreuung unter sozialintegrativen Gesichtspunkten.

Der Ablauf

Beispiele der möglichen Hilfen, die je nach Bedarf abzuändern, zu kombinieren oder zu ergänzen sind:

  • Begleitung und Unterstützung im Unterricht oder im Kita-Alltag (Hilfen zur Konzentration und Aufmerksamkeit, Unterstützung bei der Einhaltung von Regeln und bei lebenspraktischen Verrichtungen, wie z. B. beim Toilettengang, Hilfen bei der Materialbeschaffung)
  • Schulweg- und Pausenbegleitung sowie Hilfe bei der Orientierung
  • Soziale Kompetenzen erwerben und stärken (Aufbau sozialer Kontakte, Kommunikation fördern, Unterstützung bei einem angemessenen Umgang mit Aggressionen und Wut)
  • Begleitung der Kinder und Jugendlichen in schwierigen Übergangssituationen
  • Unterstützung und Begleitung in der Freizeitgestaltung
  • Beratung und Entlastung der Familie
  • Kooperation mit beteiligten Institutionen und bei Bedarf auch Beratung der beteiligten Fachkräfte

Die Voraussetzungen

Integrationshilfe nach § 35a SGB VIII Kinder und Jugendliche mit einer seelischen Behinderung oder solche, die davon bedroht sind, erhalten Unterstützung nach § 35a SGBVIII.

Die Integrationshilfe wird beim zuständigen Jugendamt beantragt und der individuelle Unterstützungsbedarf wird im Hilfeplangespräch gemeinsam besprochen und festgelegt.

Eingliederungshilfe nach §§ 53/54 SGB XII Kinder und Jugendliche mit einer drohenden oder bereits vorhandenen körperlichen oder geistigen
Behinderung erhalten Unterstützung nach §§ 53/54 SGB XII. Die Eingliederungshilfe wird beim Sozialamt der Kreisverwaltung Bad Kreuznach beantragt.

In einem Teilhabeplan wird der konkrete Unterstützungsbedarf gemeinsam erarbeitet und festgelegt.

Die Ziele des Angebots

Ziel der Unterstützung ist es, Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen ein inklusives Leben im Sinne einer größtmöglichen Selbstständigkeit und Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen.

Kontakt

Daniela Henning
Fax: 0671-483179-39

Standort

IB Bad Kreuznach
Salinenstr. 39 a
55543 Bad Kreuznach
Fax.: 0671 483 64 10

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Daniela Henning
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IB Bad Kreuznach
Salinenstr. 39 a
Bad Kreuznach
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