Fachberatung Kinderschutz
Der im Kinder- und Jugendhilfegesetz formulierte „Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (§ 8a SGB VIII) fordert von Diensten und Einrichtungen bei Verdacht auf Gefährdungen systematisch vorzugehen. Dazu können sie die Unterstützung einer vom Jugendamt finanzierten qualifizierten Beratung des Internationalen Bundes in Anspruch nehmen.