Allgemeine Zusatzqualifizierung für DaZ-Lehrkräfte in den Integrationskursen
Konzeption mit Wahlmodulen
Seit 2005 ermöglicht das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) interessierten Lehrkräften ohne entsprechenden Hochschulabschluss die Zulassung als Lehrkraft in Integrationskursen durch die Teilnahme an einer Zusatzqualifizierung.
Die erste Konzeption einer bundesamtseigenen Zusatzqualifizierung von Lehrkräften im Bereich Deutsch als Zweitsprache wurde in den Jahren 2003 bis 2006 entwickelt, veröffentlicht und bundesweit implementiert. Von Anfang an gehörte der Internationale Bund in München zu den Trägern, die diese Zusatzqualifizierung durchführen dürfen. Auf Grund von fortgeschrittenen fachlichen Standards im Sprach- und Fortbildungsbereich sowie infolge von weiterentwickelten Rahmenbedingungen im Integrationskurs wurde die Zusatzqualifizierung vom Goethe-Institut im Auftrag des BAMF inhaltlich und strukturell neu konzipiert.
Die Zusatzqualifizierung ist als kompetenzorientierte modulare (Präsenz-) Veranstaltung aufgebaut. Der Begriff „Kompetenz“ beinhaltet jeweils Fachkenntnisse, entsprechende Fertigkeiten bzw. Handlungsfähigkeiten sowie Rollen und Haltungen einer Lehrkraft in Integrationskursen, die ein angemessenes und lehrerprofessionelles Handeln in verschiedenen Unterrichtssituationen ermöglichen. Nach jedem Pflichtmodul ist eine Praxiserprobungs- oder Reflexionsphase vorgesehen, um eine möglichst effektive Verzahnung zwischen Theorie und Praxis zu gewährleisten. Zu diesem Zweck soll ein Portfolio begleitend zu den fünf Pflichtmodulen der Zusatzqualifizierung bearbeitet und nach Abschluss aller Pflichtmodule fertig gestellt werden.
Diese Zusatzqualifizierung umfasst 140 Unterrichtseinheiten (UE) und setzt sich zusammen aus fünf Pflichtmodulen (insgesamt 108 UE) und zwei sogenannten Wahlpflichtmodulen (je 16 UE):
ZQ DaZ 1_2024: 21.03.2024 - 11.06.2024_beendet
ZQ DaZ 2_2024: 06.06.2024 - 15.09.2024_beendet
ZQ DaZ 3_2024: 10.10.2024 - 17.12.2024_ausgebucht_Warteliste möglich
(Die Präsenz-Module finden in unserem Sprachinstitut in München statt. Genaue Termine s.u. im Download)
Um sich anzumelden schicken Sie bitte folgende Unterlagen (s.u. im Download)
per Post in die Lindwurmstr. 117, 80337 München zu Hd. von Frau E. Simon:
- ausgefüllte und original unterzeichnete Anmeldung
- ausgefüllte und original unterzeichnete Seminarvertrag und Datenschutzblatt
- Kopie vom BAMF-Bescheid (Zulassung zur ZQ)
- kurzen Lebenslauf
Gefördert durch:
Der Ablauf
Ablauf
Die Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte im Bereich Deutsch als Zweitsprache besteht aus neun Modulen, zwischen denen Praxiserprobungs- und Reflexionsphasen vorgesehen sind. Nach Ende der Zusatzqualifizierung ist ein Portfolio zu erstellen.
Die fünf Pflichtmodule beschäftigen sich mit
- Mehrsprachigkeit und Spracherwerb im Erwachsenenalter
- Migration, Integration, Interkulturalität
- Didaktik und Methodik im DaZ-Unterricht
- Unterrichtsplanung und -Durchführung
- Lehreraufgaben, -rollen und lehrerprofessionelles Handeln in Integrationskursen
Die vier Wahlpflichtmodule behandeln folgende Schwerpunkte:
- Medienkompetenz
- Linguistische Kompetenz
- Testen, Prüfen, Evaluieren
- Umgang mit besonderem Förderbedarf
Kosten
Die Seminargebühren für die Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte im Bereich Deutsch als Zweitsprache betragen 1.350 Euro für die Pflichtmodule und je 200 Euro für die Wahlpflichtmodule.
Refinanzierungen durch das BAMF sind zum größten Teil möglich. Informieren Sie sich dazu bitte über die Seite des BAMF.
Rücktritt
Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen.
Bei einem Rücktritt werden grundsätzlich 100,€ Bearbeitungsgebühr fällig.
Zusätzlich stellen wir – sofern kein/e andere/r Teilnehmer/in die ZQ antreten kann - folgende Kosten in Rechnung:
- bei einem Rücktritt 4 - 2 Wochen vor Seminarbeginn: 20% der Seminargebühren (350,00 €)
- bei einem späteren Rücktritt: 50% der gesamten Seminargebühren (875,00 €),
- bei einem Rücktritt ab 3 Werktage vor Seminarbeginn oder bei nicht erfolgter Abmeldung: 100 % der gesamten Seminargebühren (1.750,00 €).
Die Voraussetzungen
Voraussetzungen
Teilnahmeberechtigt sind Lehrkräfte mit einem Bescheid vom BAMF zur „Zulassung zur Lehrtätigkeit in Integrationskursen“.
Für die Beantragung des Bescheids finden interessierte Lehrkräfte auf der Webseite des BAMF entsprechende Informationen.
Die Zielgruppe
Zielgruppe
Die Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte im Bereich Deutsch als Zweitsprache in der Erwachsenenbildung richtet sich an Personen, die kein erfolgreich abgeschlossenes Studium in den Fächern Deutsch als Fremdsprache oder Deutsch als Zweitsprache vorweisen, und die eine Zulassung für die Lehrtätigkeit in den Integrationskursen des Bundes gemäß §15 Abs. 2 IntV anstreben. Deutschkenntnisse auf mindestens Sprachniveau C1 nach GER sind eine weitere Voraussetzung für die Teilnahme an der Zusatzqualifizierung.
Hier finden Sie die Zulassungskriterien des BAMF.
Darüber hinaus können auch die bereits früher nach §15 Abs. 1 oder § 15 Abs. 2 IntV zugelassenen Lehrkräfte einzelne Wahlpflichtmodule der neuen Zusatzqualifizierung zu Auffrischungs- und Fortbildungszwecken absolvieren.
Die Ziele des Angebots
Ziele des Angebots
Ein erfolgreicher Abschluss der ZQ DaZ dient Lehrkräften als Nachweis der erforderlichen Qualifikation für das Unterrichten im allgemeinen Integrationskurs und in speziellen Kursarten wie Jugend-, Eltern- und Frauenintegrationskurs, Zweitschriftlernerkurs und Förderkurs sowie im Intensivkurs. In der Zusatzqualifizierung Deutsch als Zweitsprache in der Erwachsenenbildung sollen die grundlegenden Lehrkompetenzen von Integrationskursleitenden entwickelt und ausgebaut werden unter Berücksichtigung der Unterschiede zwischen der Lehrtätigkeit in einem allgemeinen Integrationskurs und den oben genannten speziellen Kursarten.
Weitere Informationen
Fördermöglichkeiten
Bei Zusatzqualifizierungen mit Kursbeginn ab dem 01.08.2022 beträgt die Rückerstattung maximal 1.645 Euro (fünf Pflichtmodule und zwei Wahlpflichtmodule).
Für eine Rückerstattung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Teilnahme an der Zusatzqualifizierung muss auf Grundlage eines Bescheides des BAMF erfolgt sein.
- Eine ab dem 01.02.2023 zugelassene Lehrkraft muss innerhalb von 18 Monaten – gerechnet ab dem Datum des Zulassungsbescheids – mindestens 300 UE als Lehrkraft in Integrationskursen/Berufssprachkursen unterrichtet haben. Unterrichtseinheiten, die während der Teilnahme an der ZQ DaZ unter Inanspruchnahme einer bis zum 30.06.2024 befristeten Ausnahmeregelung für das Unterrichten in Integrationskursen geleistet wurden, können auf die 300 UE angerechnet werden.
- Eine Rückerstattung kommt nur in den Fällen in Frage, in denen die Kosten nicht bereits von anderer Seite (z.B. BA, Jobcenter, Kursträger) übernommen worden sind. Hotel- und Reisekosten werden nicht erstattet.