Schaffung von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung - Zusatzjobs nach §16d SGB II
Arbeitsfelder können je nach Interesse in unterschiedlichen Bereichen vergeben werden. Für jede geleistete Arbeitsstunde erhalten die Teilnehmer 1,02 Euro als Aufwandsentschädigung zusätzlich zum ALG II.
Arbeitsgelegenheiten bei öffentlichen Einrichtungen, Wohlfahrtsverbänden oder Vereinen im Stadtgebiet der Stadt Zweibrücken oder im näheren Umkreis. Verbesserung der Chancen durch intensive Beratung und Begleitung unter Einsatz der mit dem neuen SGB II gegebenen Möglichkeiten.