Sozialpädagogische Familienhilfe
Wir helfen weiter!
Mit intensiver Betreuung und Begleitung hilft die sozialpädagogische Familienhilfe bei der Bewältigung von Erziehungsaufgaben und Alltagsproblemen, bei der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Umgang mit Ämtern und Institutionen.
Unser Team besteht aus SozialarbeiterInnen und SozialpädagogInnen mit Qualifikationen und Fortbildungen u.a. als Kinderschutzfachkraft, Gesprächstherapeut und systemische Sozialtherapeutin. Unterstützt wird das Team durch regelmäßige Supervision, Fortbildung und fachkollegiale Fallberatung.
Der Ablauf
Die Betreuung und Begleitung der Familien erfolgt über einen längeren Zeitraum und orientiert sich an den aktuellen Familienthemen, wobei die individuellen Möglichkeiten der Familie berücksichtigt werden.
Das Hilfsangebot erfolgt auf ambulanten Wege, d.h. Hilfen finden in den Räumen der sozialpädagogischen Familienhilfe (SPFH), den Wohnungen der Familie bzw. in öffentlichen Räumen statt.
Die Voraussetzungen
Die Eltern (bzw. der alleinerziehende Elternteil) oder die Sorgeberechtigten stellen einen Antrag beim zuständigen Jugendamt und erhalten eine Bewilligung. Die gesetzlichen Grundlagen der sozialpädagogischen Familienhilfe sind die Hilfen zur Erziehung §27 und §31 SGB VIII.
Die Zielgruppe
Familien, deren Lebenssituation durch Mehrfachbelastungen, darüber hinaus durch besondere Krisen- und Konfliktsituationen gekennzeichnet ist und diese Situation nicht mehr alleine lösen können. Der Anspruch des Kindes auf Erziehung kann nicht mehr ausreichend erfüllt werden.
Die Ziele des Angebots
- Clearing zur Ermittlung der geeigneten Hilfeform bzw. einer drohenden Kindeswohlgefährdung
- Bewältigung akuter Krisen und die Befähigung zur selbstständigen Problemlösung
- Stärkung der Handlungskompetenz der Erziehungsberechtigten
- Verbesserung der Kommunikation und Interaktion zwischen den Familienmitgliedern
- Strukturierung des Alltags (Haushalt, Wohnung, Einkommen)
- Stärkung des Vertrauens in die eigenen Möglichkeiten
- Vorbeugung der Notwendigkeit familienersetzender Maßnahmen
- Stabilisierung des Familiensystems
- Verselbstständigung der Familie nach angemessener Betreuungsdauer