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Betreuungsweisung am Standort Ingelheim

Soziale Unterstützung und Stabilisierung

Der Internationale Bund e.V. führt im Auftrag des Jugendamtes des Landkreises Mainz-Bingen und des Jugendamtes der Stadt Mainz Betreuungsweisungen gemäß § 10 Jugendgerichtsgesetz durch.
Die Betreuungsweisung ist eine Weisungsmöglichkeit des Jugendgerichtes gemäß § 10 Abs.l Ziffer 5 JGG.

Die Weisung, sich der Betreuung und Aufsicht einer bestimmten Person, einem Betreuungshelfer, zu unterstellen, soll junge Menschen in ihrer Entwicklung fördern und stabilisieren.

Die Betreuung umfasst in der Regel einen Zeitraum von sechs Monaten mit mindestens einem intensiven Kontakt wöchentlich.
 

Kontakt

Niclas Frangen

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Standort

Soziale Arbeit und Berufliche Bildung Ingelheim
Georg-Rückert-Str. 10
55218 Ingelheim am Rhein
Tel.: 06132 434056
Fax.: 06132 4419983

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Niclas Frangen

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Georg-Rückert-Str. 10
Ingelheim am Rhein
Telefonnummer
06132 434056
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