Betreuungsweisung am Standort Ingelheim
Soziale Unterstützung und Stabilisierung
Der Internationale Bund e.V. führt im Auftrag des Jugendamtes des Landkreises Mainz-Bingen und des Jugendamtes der Stadt Mainz Betreuungsweisungen gemäß § 10 Jugendgerichtsgesetz durch.
Die Betreuungsweisung ist eine Weisungsmöglichkeit des Jugendgerichtes gemäß § 10 Abs.l Ziffer 5 JGG.
Die Weisung, sich der Betreuung und Aufsicht einer bestimmten Person, einem Betreuungshelfer, zu unterstellen, soll junge Menschen in ihrer Entwicklung fördern und stabilisieren.
Die Betreuung umfasst in der Regel einen Zeitraum von sechs Monaten mit mindestens einem intensiven Kontakt wöchentlich.