Ambulante Hilfen
Die Ambulanten Hilfen zur Erziehung bieten Kindern, Jugendlichen und Familien Unterstützung bei problematischen Lebenslagen und/oder Krisen. Die Leistungen gliedern sich u.a. in einzelfallorientierte (Erziehungsbeistandschaft/Betreuungshelfer*in) und familienorientierte Hilfen (Sozialpädagogische Familienhilfe).
Erziehungsbeistandschaft/Betreuungshelfer*in (§ 30 SGB VIII)
- Unterstützung der Kinder und Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen unter Einbeziehung des sozialen Umfelds
- Förderung der Verselbstständigung unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie
Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII)
- intensive Betreuung und Begleitung von Familien in ihren Erziehungsaufgaben
- Unterstützung bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen
- Förderung der Hilfe zur Selbsthilfe