Konfliktberatungsstelle (KuBuS)
Täter-Opfer-Ausgleich
Wir helfen weiter...
Der Täter-Opfer-Ausgleich bietet für Opfer und Täter eine Gelegenheit, außergerichtlich unter Beteiligung eines neutralen Vermittlers die Folgen einer Straftat in einem gemeinsamen Gespräch anzupacken und eine befriedigende Regelung des Konfliktes herbeizuführen.
Der Ablauf
Das Opfer kann:
- den Täter mit den Folgen seiner Straftat konfrontieren
- eine schnelle und unkomplizierte Wiedergutmachung entstandener Schäden erreichen
- im Falle materieller Schädigungen bzw. bei Schmerzensgeldforderungen Ärger und Aufwand des notwendigen Zivilverfahrens vermeiden.
Der Täter kann:
- Hintergründe für sein Verhalten schildern und dafür Verantwortung übernehmen
- zeigen, dass er die Gefühle des Opfers ernst nimmt und bereit ist, aus den Folgen der Straftat zu lernen
- durch Wiedergutmachung "die Sache selbst wieder ins Lot bringen", um eine gerichtliche Strafe eventuell zu vermeiden
Opfer und Täter können einen eventuell schon lange schwelenden Konflikt gemeinsam bereinigen, gegenseitige Vorurteile abbauen und eine Aussöhnung erreichen.
Die Voraussetzungen
Die Zuweisung erfolgt durch Staatsanwaltschaft, Amtsgericht oder Jugendgerichtshilfe.
Die Zielgruppe
Jugendliche, Heranwachsende und Erwachsene die straffällig geworden sind sowie deren Geschädigte
Die Ziele des Angebots
- Wiedergutmachung
- Auseinandersetzung mit der Straftat und deren Folgen
- Herbeiführen einer befriedigenden Regelung
- stärkere Berücksichtigung der Opferinteressen
- Abbau von Vorurteilen