Integrationshilfe nach § 35a SGB VIII
Inklusion!
Die Integrationshilfe unterstützt Kinder und Jugendliche, die seelisch behindert oder von seelischer Behinderung bedroht sind und die ihrer Schulpflicht in Grundschulen, Hauptschulen oder anderen Schulen nachkommen und entsprechenden Hilfebedarf haben. Die Hilfe wird individuell, in ambulanter Form, in der Regel aber begleitend zum Schulbesuch geleistet.