Hilfen zur Erziehung plant und gewährt das Jugendamt auf Antrag der Erziehungberechtigten.
Die Erziehungsbeistandschaft und die Betreuungshilfe sollen das Kind oder den/ die Jugendliche(n)bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezuges zur Familie seine Verselbständigung fördern.
Das Alter der Kinder und Jugendlichen, die für Erziehungsbeistandschaften in Frage kommen liegt i.d.R. zwischen 9 und 16 Jahren
(Bei Betreuungshilfe zwischen 12 und 20 Jahren).
Kinder- und Jugendliche, die aufgrund von Entwicklungsdefiziten problematische Verhaltensweisen zeigen.
- Förderung der Erziehungsfähigkeit der Eltern - Aufarbeitung von Entwicklungs- und Sozialisationsdefiziten - Konfliktärmeres Zusammenleben durch Erarbeitung adäquater Problemlösungsstrategien - ggf. Hinführung zu einer eigenverantwortlichen Lebensgestaltung
Kontakt
Standort
Jugend- und Familienhilfe Idar-Oberstein/ Birkenfeld
Bahnhofstr. 29
55743 Idar-Oberstein