Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung nach § 16 Abs.3 SGB II
Arbeitsfelder können je nach Interesse in unterschiedlichen Bereichen, wie z.B. Hausmeisterdienste, Garten-und Landschaftspflege, Altenpflege bis zu 30 Stunden/Woche vergeben werden. Für jede geleistete Arbeitsstunde erhalten die Teilnehmer bis zu 25 Jahren 1,00 Euro bzw. Teilnehmer über 25 Jahre 1,50 Euro als Mehraufwandsentschädigung .
Voraussetzung: Leistungsbezug nach SGB II