Sozialpädagogische Schüler*innenhilfe Mainz & Landkreis Mainz-Bingen
Bei der Sozialpädagogischen Schüler*innenhilfe handelt es sich allgemein um eine Maßnahme im Rahmen der Hilfen zur Erziehung (SGB VIII §27 ff). Unter Einbeziehung der schulischen und familiären Situation setzt die Hilfe im Lebensumfeld Schule an.
Vorhandene Lern- und Leistungsdefizite werden gemeinsam mit Lehrkräften und Eltern analysiert, um eine passgenaue Hilfe anbieten zu können.
Das Jugendamt als Leistungsgewährer ist hierbei immer mit ein zu beziehen und stellt den Bedarf fest. Deswegen unterliegt der Ablauf auch dem Hilfeplanverfahren nach §36 SGB VIII.