Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte in Berufssprachkursen nach § 18 Abs. 5 DeuFöV
Additive Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte in Berufssprachkursen
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) führt seit 2016 Berufssprachkurse auf Grundlage der Verordnung über die berufsbezogene Deutschsprachförderung (DeuFöV) gemäß § 45a Abs. 3 AufenthG über private und öffentliche Träger durch. Diese Kurse haben als Ziel das Erreichen von berufsfeldübergreifenden Deutschkenntnissen auf einem bestimmten Sprachniveau (A2-C2 GER). In berufsspezifischen Spezialkursen für einzelne Berufsgruppen dagegen werden in einem fachspezifischen Unterricht sprachliche Kompetenzen im Rahmen der Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen oder im Rahmen einer Qualifizierungsmaßnahme erworben.
Um in den Berufssprachkursen unterrichten zu können, müssen Lehrkräfte ab dem 01.07.2022 gemäß § 18 Abs. 5 DeuFöV eine Qualifikation zur Vermittlung berufsbezogener Deutschsprachkenntnisse vorweisen.
Das IB-Sprachinstitut München hat im Sommer 2020 die Genehmigung zur Durchführung dieser Zusatzqualifizierung erhalten.
Für die ZQ BSK sind 80 UE online zu absolvieren. Hinzu kommen noch einmal 80 UE in Selbstlernphasen sowie die Abgabe eines Portfolios.
Um sich anzumelden schicken Sie bitte folgende Unterlagen per Post in die Lindwurmstr. 117, 80337 München:
- ausgefüllte und unterzeichnete Anmeldung
- ausgefüllte und unterzeichnete Seminarvertrag und Datenschutzblatt
- Original der Kursträgerbescheinigung als Zahlungs- bzw. Fördergrundlage über einen aktiven oder beabsichtigten Einsatz in BSK (Anlage 3)
- Kopie der BAMF-Zulassung als Lehrkraft in IK
Termine 2025
ZQ BSK 1: 24.01.2025 - 31.03.2025_ausgebucht, beendet
ZQ BSK 2: 28.03.2025 - 23.06.2025_ausgebucht, beendet
ZQ BSK 3: 17.10.2025 - 15.12.2025_ausgebucht_Warteliste möglich
Reines Online-Seminar
(Kursplan / Modulbeschreibung s.u. unter Downloads)