Arbeitserprobung im Rahmen der vergleichbaren Einrichtung der beruflichen Rehabilitation nach § 51 SGB IX
Wir führen bei jungen Menschen, die aufgrund von Lern- und Leistungsbeeinträchtigungen gemäß SGB III eingestuft sind und einer besonderen Förderung bedürfen, Arbeitserprobungen zur Abklärung der intellektuellen und körperlichen Eignung sowie der Motivation für einen bestimmten Beruf/Berufstätigkeit innerhalb eines Berufsfeldes durch.