Betreuungsweisung
Die Betreuungsweisung ermöglicht eine zeitlich begrenzte individuelle Betreuung, die aus greifbarer Hilfe bei Familien-, Schul-, Berufs- und Wohnungsproblemen bestehen kann.
Die inhaltliche und formale Ausgestaltung der Hilfe richtet sich nach der individuellen Problem- bzw. Bedürfnissituation der Jugendlichen.
Dies bezieht sich auch darauf, ob eine überwiegend aufsuchende Einzelfallhilfe z.B. in der elterlichen Wohnung oder an anderen geeigneten Orten geleistet wird.
Die Zielgruppe
Jugendliche und Heranwachsende (14 - 21 Jahren), die aufgrund erkennbarer Entwicklungs- und Sozialisationsdefiziten straffällig geworden sind.
Die Ziele des Angebots
- alternative Handlungs- und Problemlösungsstrategien
- bessere soziale Kompetenz
- grössere Konfliktfähigkeit
- höhere Frustationstoleranz
- mehr Selbstbewusstsein
- Kritikfähigkeit